Sterbefall anzeigen
Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall vom Standesamt beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Können die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Unterlagen noch nicht vorgelegt werden, so kann vom Standesamt eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls erteilt werden. Diese wird benötigt, da eine Bestattung nicht vor Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden darf, es sei denn, die zuständige Ordnungsbehörde genehmigt dies.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Bringen Sie bitte alle nachfolgend genannten Urkunden und Übersetzungen als Originale mit. Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen.
1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
2. Verstorbene(r) war verwitwet
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
3. Verstorbene(r) war geschieden
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
4. Verstorbene(r) war ledig
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
- Personalausweis und / oder Reisepass
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Die Punkte 1 - 3 gelten auch entsprechend für Lebenspartnerschaften!
Formulare
Hinweise für Leverkusen
Voraussetzungen
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28-31 PstG
Verfahrensablauf
Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.
Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.
Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.
Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.
Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.
Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Fristen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 10.08.2022
Stichwörter
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