Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme
Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte). Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
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Infoblatt "Gebrauchsabnahme"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen