Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte). Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.

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    Ansprechpartner

    63 Bauordnungsamt

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    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    63 Bezirke

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    63 Abteilung Bauaufsicht

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    Formulare

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    Verfahrensablauf

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    Infoblatt "Gebrauchsabnahme"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de