Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fliegende Bauten (§ 78 BauO NRW) sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Diese bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Ausnahmen sind in § 78 Abs. 2 S. 2 BauO NRW gelistet.
    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen, dem eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk zu versehenden Bauvorlagen beizufügen ist.

    Fliegende Bauten, die  einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Zelte und Tribünen, die in wechselnden Größen aufgestellt werden können, sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen. Das Ergebnis der Abnahme wird in das Prüfbuch eingetragen.

    Bitte zeigen Sie die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baus mindestens 7 Tage vorher bei der Bauaufsichtsbehörde an.

    Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Verfügung.

    Monschau: Frau Strauch

    Roetgen: Frau Heinrichs

    Simmerath:

    • Gemarkung Lammersdorf, Strauch: Frau Heinrichs
    • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid, Steckenborn: Herr Paustenbach
    • Gemarkungen Rurberg: Herr Esklavon

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bitte halten Sie beim Abnahmetermin Ihr  Prüfbuch bereit. Beachten Sie, dass Ihr Prüfbuch gültig sein muss (und  falls erforderlich rechtzeitig verlängert wird).

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de