Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Die Kindertagespflege ist als zusätzliche Möglichkeit für eine Kinderbetreuung zu sehen, wenn Sie noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung finden konnten oder eine besondere individuelle Betreuung vor dem Besuch in einer Tageseinrichtung wünschen. Weiterhin ist die Tagespflege immer dann eine gute Möglichkeit, wenn Sie noch kein tägliches Angebot benötigen und zum Beispiel stunden- oder tageweise berufstätig sind.
Die Kindertagespflege wird für das komplette Gemeindegebiet im Familienzentrum Lummerland zentral organisiert und vermittelt.
Tagespflegepersonen können Säuglinge ab der 9. Lebenswoche und Kinder bis zu 13 Jahren betreuen.
Wenn Sie Freude an einer abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit sowie Erfahrung im Umgang mit Kindern haben und wenn Sie Eltern verlässlich bei der Betreuung unterstützen möchten, so nehmen Sie mit dem Familienzentrum Lummerland Kontakt auf. Ihre Fragen und Anregungen werden gerne in einem persönlichen Gespräch beantwortet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Betreuungskosten für Kinder (Elternbeitrag) wurden nach dem Kinderbildungsgesetz sowohl für die Tagespflege als auch für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichermaßen festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022