Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Kindertagespflegeperson anmelden

    Hinweise für Schlangen

    Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Die Förderung in Kindertagespflege umfasst

    • die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,

    • deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie

    • die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter

    • Entwicklungsstand

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten

    • Lebenssituation

    • Interessen und Bedürfnisse

    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
      (schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu)

    • Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen
      (Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide)

    • eventuell SEPA-Mandat

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung: Bei Bedarf auch länger, maximal bis zum 14. Geburtstag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit Ihnen
    Sie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.

    Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Die Höhe der Kosten hängt ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    • SEPA-Lastschrift

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de