Kind bei Kindertagespflegeperson anmelden
Hinweise für Barntrup
Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Barntrup
Die Förderung in Kindertagespflege umfasst
die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,
deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie
die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Alter
Entwicklungsstand
sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
Lebenssituation
Interessen und Bedürfnisse
ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
E-Mail: info@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Barntrup
Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
(schicken wir Ihnen nach einem telefonischen Aufnahmegespräch zu)Nachweise über das Jahresbruttoeinkommen
(Gehaltsabrechnung Dezember und Einkommensteuerbescheid, eventuell weitere Bescheide)eventuell SEPA-Mandat
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Barntrup
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung: Bei Bedarf auch länger, maximal bis zum 14. Geburtstag.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Barntrup
Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit Ihnen
Sie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.
Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Kosten hängt ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Zahlungsweisen:
Überweisung
SEPA-Lastschrift
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Städte Detmold, Lemgo, Lage und Bad Salzuflen haben eigene Jugendämter. Wenn Sie in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadt-Jugendamt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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