Fördermittel für Kindertageseinrichtungen (Ausbau)
Hinweise für Vreden
Bund und Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird durch eine umfassende frühe Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig unterstützt. Daher bieten Bund und Länder unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an. Diese Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Punkten.
Bundes- und Landesmittel
Die aktuellen Investitionsprogramme gelten sowohl für die Förderung von U3-, als auch von Ü3-Plätzen.
Mit dem Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen wurde die Garantie abgegeben, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes hat die Landesregierung daher ab dem Haushaltsjahr 2019 mit der kurzfristigen Bereitstellung von investiven Mitteln im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogramms „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur unterstützt.
Mit dem KitaFinHÄndG vom 25.06.2021 wurde das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) im Kapitel 5 -Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021- aktualisiert und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 29.06.2021 veröffentlicht.
Angesichts der Platzausbaugarantie ist darüber hinaus keine Budgetierung der Fördermittel zur Schaffung neuer Plätze mehr vorgesehen.
Bis zu 25 % der insgesamt bereitgestellten Landesmittel können dabei für Maßnahmen bewilligt werden, die dem Erhalt vorhandener Plätze dienen, die also ohne diese Maßnahmen evtl. wegfallen würden.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurden ergänzt und sind am 20.08.2021 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Abweichend von den für die meisten Maßnahmen weiterhin bestehenden Fördersätzen von bis zu 90 %, beträgt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen 70 %.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Antragsunterlagen und Formulare für Kindertageseinrichtungen für neue U3- und Ü3 Plätze (Ausbau): Anlage 4a
Antragsunterlagen und Formulare für Kindertageseinrichtungen für neue U3- und Ü3 Plätze (Ausbau): Anlage 4b
Antragsunterlagen und Formulare für Kindertageseinrichtungen für neue U3- und Ü3 Plätze (Ausbau): Vordruck für den Mittelabruf
Antragsunterlagen und Formulare für Kindertageseinrichtungen für neue U3- und Ü3 Plätze (Ausbau): Erklärung zur Finanzierung des Eigenanteils
Verwendungsnachweis für Bewilligungen bis 29.02.2024 für Ausbau und Erhalt: Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis für Bewilligungen bis 29.02.2024 für Ausbau und Erhalt: Anlage 1 zum VN: Sachbericht
Verwendungsnachweis für Bewilligungen bis 29.02.2024 für Ausbau und Erhalt: Anlage 2 zum VN: Kostengliederung Bau
Verwendungsnachweis für Bewilligungen bis 29.02.2024 für Ausbau und Erhalt: Anlage 3 zum VN: Kostengliederung Einrichtung
Antragsunterlagen und Formulare für Kindertageseinrichtungen für neue U3- und Ü3 Plätze (Ausbau): Anlage 2
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweis zum Formular "Vordruck für den Mittelabruf" (sh. oben):
Bitte beachten Sie, dass bei einem Abruf der Mittel für Ausstattungsmaßnahmen (sh. Seite 2, Punkt 2 des o.g. Formulars "Vordruck für den Mittelabruf") auch Ihr Eigenanteil i.H.v. 10 % bei der bisherigen oder geplanten Zahlung eingerechnet werden muss.
Beispiel
Wenn Sie Mittel i.H.v. 9.000,00 € abrufen wollen, müssen insgesamt 10.000,00 € an Ausgabe gegenüber stehen und diese Ausgabenhöhe (10.000,00 €) auch unter Punkt 2 des o.g. Vordrucks erfasst werden. Geben Sie 9.000,00 € Gesamtkosten an, werden Ihnen "lediglich" 8.100,00 € (= 90 % von 9.000,00 €) ausgezahlt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022