Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Fördermittel für Kindertageseinrichtungen (Ausbau)

    Hinweise für Velen

    Bund und Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an

    Beschreibung

    Hinweise für Velen

    Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird durch eine umfassende frühe Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig unterstützt. Daher bieten Bund und Länder unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an. Diese Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Punkten.

    Bundes- und Landesmittel

    Die aktuellen Investitionsprogramme gelten sowohl für die Förderung von U3-, als auch von Ü3-Plätzen.

    Mit dem Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen wurde die Garantie abgegeben, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes hat die Landesregierung daher ab dem Haushaltsjahr 2019 mit der kurzfristigen Bereitstellung von investiven Mitteln im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogramms „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur unterstützt.

    Mit dem KitaFinHÄndG vom 25.06.2021 wurde das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) im Kapitel 5 -Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021- aktualisiert und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 29.06.2021 veröffentlicht.

    Angesichts der Platzausbaugarantie ist darüber hinaus keine Budgetierung der Fördermittel zur Schaffung neuer Plätze mehr vorgesehen.

    Bis zu 25 % der insgesamt bereitgestellten Landesmittel können dabei für Maßnahmen bewilligt werden, die dem Erhalt vorhandener Plätze dienen, die also ohne diese Maßnahmen evtl. wegfallen würden.

    Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurden ergänzt und sind am 20.08.2021 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Abweichend von den für die meisten Maßnahmen weiterhin bestehenden Fördersätzen von bis zu 90 %, beträgt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen 70 %.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velen

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Velen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velen

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velen

    Hinweis zum Formular "Vordruck für den Mittelabruf" (sh. oben):

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Abruf der Mittel für Ausstattungsmaßnahmen (sh. Seite 2, Punkt 2 des o.g. Formulars "Vordruck für den Mittelabruf") auch Ihr Eigenanteil i.H.v. 10 % bei der bisherigen oder geplanten Zahlung eingerechnet werden muss.

    Beispiel

    Wenn Sie Mittel i.H.v. 9.000,00 € abrufen wollen, müssen insgesamt 10.000,00 € an Ausgabe gegenüber stehen und diese Ausgabenhöhe (10.000,00 €) auch unter Punkt 2 des o.g. Vordrucks erfasst werden. Geben Sie 9.000,00 € Gesamtkosten an, werden Ihnen "lediglich" 8.100,00 € (= 90 % von 9.000,00 €) ausgezahlt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de