Überführungserlaubnis Erteilung

    Überführungserlaubnis Erteilung

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist.

    Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.

    Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.

    Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Grundsätzlich muss die Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de