Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Absatz 2 BKrFQG
§ 2 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen