Wohngeld Zahlung
Beschreibung
Hinweise für Werl
Wohngeldbeantragung in Zeiten der Corona-Krise
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es auch in der Wallfahrtsstadt Werl zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs.
Aus diesem Grund können Sie derzeit einen Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW ("Wohngeldproberechner") können sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle der Wallfahrtsstadt Werl weitergeleitet.
Schritt für Schritt zum Wohngeld:
Erläuterung zum Wohngeld
Hinweise zum Wohngeldantrag
Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen:
Deutsch
Englisch
Türkisch
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Wohngeld - Mitteilung über Veränderung
- Wohngeld beantragen
- Wohngeldrechner
- Wohngeldrechner NRW
- Beantragung von Wohngeld
- Wohngeld - Ratschläge und Hinweise
- Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
- Höchstbeträge für Miete und Belastung
- Beispielrechnungen
- Mietenstufen
- Schritt für Schritt zum Wohngeld:Erläuterung zum WohngeldHinweise zum Wohngeldantrag Antrag auf MietzuschussAntrag auf Lastenzuschuss Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen:Deutsch Englisch Türkisch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021