Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neunkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2735 7670

    Fax: +49 2735 5342

    E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2735 767600

    Fax: +49 2735 767607

    E-Mail: buergerbuero@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Neunkirchen

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neunkirchen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld)Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de