Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringeren Einkommen und wird als Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum gezahlt. Wohngeld gibt es als
Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Wohngeld und natürlich bei den unten genannten Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen.
Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Sollte ein Anspruch bestehen, kann direkt im Anschluss ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen tatsächlichen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Den Antrag können Sie entweder
persönlich bei uns oder
digital direkt im Anschluss an die Berechnung über den Wohngeldrechner stellen.
Möchten Sie den Antrag persönlich stellen, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartnerinnen:
Buchstaben A - L: Frau Hubert
Buchstaben L - Z : Frau Tempelmann
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Die notwendigen Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Wohngeldstelle.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021