Wohngeld Zahlung

    Wohngeld

    Hinweise für Delbrück

    Mieter/innen und Eigentümer/innen können einen Rechtsanspruch haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Sie können Wohngeld als Mieter/in (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer/in für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. 

    Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

    Sie können das Wohngeld online berechnen und beantragen. Folgen Sie dazu bitte dem untenstehenden Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

    1. Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder

    2. Höhe des Familieneinkommens

    3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Im Wohngeldgesetz (WoGG) finden Sie weitergehende Informationen (siehe Link weiter unten).

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Wohngeld für Mieter und Eigentümer

    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de