Wohngeld
Hinweise für Delbrück
Mieter/innen und Eigentümer/innen können einen Rechtsanspruch haben.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Sie können Wohngeld als Mieter/in (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer/in für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie können das Wohngeld online berechnen und beantragen. Folgen Sie dazu bitte dem untenstehenden Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
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Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Familieneinkommens
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Im Wohngeldgesetz (WoGG) finden Sie weitergehende Informationen (siehe Link weiter unten).
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
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Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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