Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Gewährung von Wohngeld nach dem WohngeldgesetzWohngeld wird als Zuschuss gewährt, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell zu unterstützen. Für Mieter gibt es Wohngeld als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses als Lastenzuschuss.Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt vonder Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,der Höhe des Gesamteinkommens undder Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen) ab.Wohngeldreform 2023Durch die Wohngeldreform 2023 können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Zur fristwahrenden Antragstellung ist ein formloser Antrag ausreichend. Der Formblattantrag mit Nachweisen ist dann nachzureichen!Es besteht die Möglichkeit online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld zu ermitteln und anschließend einen Wohngeldantrag zu stellen.Das Bauministerium hat ein Erklärvideo erstellt: https://www.youtube.com/watch?v=upjznxmSQts.Nicht antragsberechtigt für Wohngeld sind:Transferleistungsempfänger, die eine der folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch IIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XIILeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XIIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, dass dieses für anwendbar erklärtLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)Allein stehende Auszubildende, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesaus-bildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durchführen, und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfe zum Wohnen oder zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen (Sie müssen diese Leistungen nicht tatsächlich erhalten!)Wenn Sie und alle zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder eine der vorstehenden Leistungen beziehen und die Wohnkosten zusammen mit diesen Leistungen gewährt werden, besteht kein zusätzlicher Wohngeldanspruch mehr.Ausnahmefälle:Wenn ein oder mehrere Familienmitglied/er Ihres Haushalts keine der oben genannten Leistungen bezieht/beziehen, so besteht nur für diese Person/en eventuell weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld. Nur in diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen erhalten können und diese Leistungen wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigen Einkommen geringer wäre, als ein etwaiges Wohngeld, haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 353

    E-Mail: soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Die im Formantrag gemachten Angaben, z. B. über die Miethöhe, Bruttoeinkommen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Hierfür kommt z. B. der Mietvertrag mit dem letzten Mieterhöhungsschreiben, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide über Arbeitslosengeld in Betracht. Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, im Zweifelsfall nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind. Falls es Schwierigkeiten bei dem Nachweis gibt, weil z. B. Unterlagen nicht mehr vorhanden sind oder einzelne Angaben nicht bekannt sind, hält die Wohngeldstelle Vordrucke für den Arbeitgeber und den Vermieter bereit (in Form von Verdienstbescheinigungen bzw. Vermieterbescheinigungen), in denen die benötigten Angaben bestätigt werden können.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    - Wohngeldgesetz (WoGG) - Wohngeldverordnung (WoGV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Wohngeldantrag - HinweisblattWohngeldantrag - Schritt für Schritt zum WohngeldWohngeldantrag - MietzuschussWohngeldantrag - Lastenzuschuss (für Eigentümer)Wohngeldantrag - onlineWohngeldantrag - Informationen auf Englisch, Türkisch, Arabisch und UkrainischMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRWWohngeldrechnerFormloser Wohngeldantrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de