Wohngeld Zahlung

    Wohngeld

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Aldenhoven

    Wohngeld kann

    • als Mietzuschuss beantragt werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
    • als Lastenzuschus beantragt werden, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

    Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozailhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    • der Höhe des Familieneinkommens,
    • der Höhe der zuschußfähigen Miete bzw. Belastung.

    Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens zum 1. des Monats gezahlt wird, in dem es beantragt wird.

    Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder dem Antrag beantwortet Ihnen der/die aufgeführte zuständige Ansprechpartner/in. Wohngeldanträge werden in der Regel zusammen mit dem/der Antragsteller/in in der hiesigen Wohngeldstelle in Papierform ausgefüllt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit vorab einen Online-Wohngeldrechner zu benutzen, der auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnet. Direkt im Anschluss an die Berechnung können Sie Ihren Antrag online übermitteln. Benutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586117

    E-Mail: wohngeld@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Aldenhoven

    Online-Dienste:

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aldenhoven

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aldenhoven

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de