Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Hinweise für Balve
Beschreibung
Hinweise für Balve
Ihr Recht auf Einrichtung einer ÜbermittlungssperreSie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Datenan das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehran eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaftan Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungenaus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunkan AdressbuchverlageSie erhalten wenige Tage nach Antragstellung eine schriftliche Bestätigung mit der Post.Ihr Recht auf Einrichtung einer AuskunftssperreBestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen