Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen werden von der Gemeinde Schlangen als Meldebehörde Melderegisterauskünfte und Datenübermittlungen über personenbezogene Daten aus dem Melderegister erteilt bzw. durchgeführt.

    Bei einer Auskunftssperre ist die Weitergabe Ihrer Daten in Form einer Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen erst nach Anhörung mit Ihnen und Interessensabwägung seitens der Meldebehörde gegebenenfalls möglich. Der Antrag wird nur im begründeten Einzelfall genehmigt. Die Sperre gilt nicht gegenüber Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen. 

    Die Auskunfts- und Übermittlungssperren bleiben bis zum Widerruf im Melderegister der Gemeinde Schlangen gespeichert, sofern keine gesetzlichen Löschfristen bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de