Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Hinweise für Raesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Raesfeld

    Allgemeine Informationen

    Bei jeder Melderegisterauskunft sind die schutzwürdigen Belange zu berücksichtigen. Jede Melderegisterauskunft ist verboten, wenn für die betroffene Person Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für die besonders wichtigen Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Freiheit oder ähnlich Schutzwürdige Belange besteht.

    • Voraussetzung: Wohnungswechsel (es wurden bis zum Einrichten der Sperre bereits Melderegisterauskünfte zur bestehenden Anschrift erteilt);
    • Beantragung bei der Wegzugsgemeinde (damit hier keine Auskunft zur neuen Anschrift mehr erteilt wird);
    • Zusätzliche Auskunftssperre bei Zuzugsgemeinde (nur bei Nachweis der Antrag stellenden Person - potenzielle Anfrager vermuten neuen Wohnort aus familiären/dienstlichen Gründen).

    Hinweise:

    • Keinen Nachsendeauftrag bei der Post stellen;
    • Keinen Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Telefonbuch;
    • Telefonnummer unterdrücken (Ortsvorwahl erkennbar) oder von öffentlichen Telefonen ohne Rückruffunktion anrufen;
    • Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung, falls Krankenversicherung über Hauptversicherer (Ehemann, Vater);
    • Kraftfahrzeug umkennzeichnen und Auskunftssperre bei Zulassungsstelle beantragen;
    • Auskunftssperre bei Kraftfahrzeugversicherung beantragen;
    • Im Scheidungsverfahren Korrespondenz über Anwalt abwickeln.


    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Raesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Str. 19

    46348 Raesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02865 955-0

    Fax: 02865 955-199

    E-Mail: rathaus@raesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Raesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Str. 19

    46348 Raesfeld

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    Telefon Festnetz: 02865 955-0

    Fax: 02865 955-199

    E-Mail: rathaus@raesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Raesfeld

    Formulare

    Hinweise für Raesfeld

    • Antrag auf Auskunftssperre

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Raesfeld

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Raesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Raesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de