Übermittlungssperre beantragen
Hinweise für Wülfrath
Beschreibung
Hinweise für Wülfrath
Sie haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.
Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger und kann auf Antrag im Melderegister eingetragen werden.
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
an Adressbuchverlage
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen