Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

    Anerkennung als Gesundheitsaufseherin beziehungsweise Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher beziehungsweise Hygienekontrolleur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin/Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur erworben. Sie möchten in Deutschland dauerhaft in dem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinfurt

    Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags. Die zuständige Stelle informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie in der Regel nach 3 Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinfurt

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de