Anzeige eines Sterbefalls

    Anzeige eines Sterbefalls

    Hinweise für Lünen

    Ins Lüner Sterberegister werden die Personen eingetragen, die im Stadtgebiet verstorben sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Jeder Sterbefall muss beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Todesfalls ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Zu den benötigten Unterlagen gehören in jedem Fall die ärztliche Todesbescheinigung, auch bekannt als Totenschein, sowie die Sterbefallanzeige, falls der Tod in einem Krankenhaus oder in einer Alten- bzw. Pflegeeinrichtung eingetreten ist. Des Weiteren ist die Geburtsurkunde der verstorbenen Person vorzulegen.

    Für verheiratete Personen wird die Ehe- oder Heiratsurkunde benötigt. Sollte die Eheschließung im Ausland stattgefunden haben, ist eine entsprechende Übersetzung der Urkunde beizufügen.

    Bei verwitweten oder geschiedenen Personen sind Nachweise der Eheauflösung erforderlich, wie zum Beispiel die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Scheidungsurteil bzw. eine Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Leichenpass zu erhalten, sollte der Verstorbene im Ausland bestattet werden. Dieses Dokument erleichtert den grenzüberschreitenden Transport der oder des Verstorbenen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    In Lünen können nur die im Stadtgebiet verstorbenen Personen beurkundet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Der Sterbefall ist von den zur Anzeige verpflichteten Einrichtungen oder Personen innerhalb von drei Werktagen nach Tod des Verstorbenen anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung. Im Regelfall spätestens innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Zwei Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei. Darüber hinaus kostet eine Urkunde 14 Euro, für jede weitere Urkunde 7 Euro. Ein ggf. notwendiger Leichenpass für eine Bestattung im Ausland kostet 20 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Als Bestattungsunternehmen schicken Sie uns gerne vorab die Unterlagen per E-Mail zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de