Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-219
E-Mail: standesamt@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Sie erhalten im Standesamt Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie für die Anzeige eines Sterbefalles benötigen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Die Anzeige des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Sterbeurkunden die für die Bestattung, Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung benötigt werden, sind ebenfalls gebührenfrei.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig:
erste weitere Urkunde: 10,00 Euro
jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 5,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021