Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefallanzeige

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt am Sterbeort zuständig.

    Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Stellt der Arzt fest, das die Todesursache ungeklärt ist (entsprechendes Kreuz auf der Todesbescheinigung), ist die Kriminalpolizei zu verständigen. Diese wird dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilen. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.

    Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Bestattungsinstitute erledigen alle Formalitäten und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Bestattungsunternehmen ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-136

    E-Mail: standesamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    • Sterbefallanzeige

    • Personalausweis der Verstorbenen/ des Verstorbenen

    • ärztliche Todesbescheinigung

    • je nach Familienstand Geburts- oder Eheurkunde, Sterbeurkunde der Ehegattin/ des Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    • Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.

    • 10,00 € Sterbeurkunde

    • 5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde

    • Urkunden für die Bestattung, für Rentenzwecke, Nachbarschaftshilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de