Anzeige eines Sterbefalls

    Anzeige eines Sterbefalls

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    • Anzeige eines Sterbefalls

    • jeder Sterbefall ist anzuzeigen

    • stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Gefängnis oder einer sonstigen Einrichtung, hat der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod anzuzeigen

    • in allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

      • jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte

      • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat

      • jede Person, die bei Eintritt des Todes zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen Kenntnis hat -

    • Voraussetzung für die Anzeige ist die ärztliche Todesbescheinigung

    • die zuständige Behörde beurkundet den Sterbefall im Sterberegister und stellt die Sterbeurkunde aus

    • zuständig: Standesamt der Gemeinde, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat

    Bei einer unnatürlichen bzw. ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbeanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.

    Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Für die Anzeige eines Sterbefalles benötigen Sie folgende Unterlagen: 

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der mündlich anzeigenden Person

    • schriftliche Anzeige des Trägers oder der Trägerin der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist

    • ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)

    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person

    falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern (das heißt dem Geburten-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) des für die Beurkundung des Sterbefalls zuständigen Standesamts geführt wird, Personenstandsurkunden der verstorbenen Person:

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und bei deren Auflösung der Nachweis hierüber

    • wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen, bzw. sog. "internationale Urkunde".

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine Person ist gestorben,

    • es wurde eine ärztliche Leichenschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    §§ 28, 29, 30 und 31 PStG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Nach der Beurkundung erhalten Sie eine Sterbeurkunde kostenlos für die Rentenversicherung und eine für die Sozialversicherung.

    Eine Sterbeurkundekostet.12,00 EUR jede weitere in einem Arbeitsgang ausgestellte Urkunde 6,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de