Unterhaltsvorschuss
Hinweise für Lünen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, und für die vom anderen Elternteil kein (ausreichender) Unterhalt gezahlt wird.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und für die vom anderen Elternteil kein (ausreichender) Unterhalt gezahlt wird. Ausreichend im Sinne des Gesetzes ist hierbei der Betrag, der sich aufgrund des für die Altersstufe zu zahlenden Mindestunterhaltes abzüglich des Kindergeldes (derzeit 250 Euro) ergibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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(Personal-)Ausweis
Aufenthaltstitel
Geburtsurkunde des Kindes
Meldebestätigung
Unterhaltstitel
Scheidungsbeschluss
Nachweis der Trennung (Anwaltsschreiben)
Vaterschaftsanerkenntnis/Feststellungsbeschluss
Nachweise über Halbwaisenrenten oder Unterhaltszahlungen; ab dem 12. Lebensjahr bei laufendem SGB-II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters; ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich eine Schulbescheinigung bzw. Einkommensnachweise des Kindes
Formulare
Voraussetzungen
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Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder unter 12 Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ist, und die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil oder entsprechende Halbwaisenbezüge erhalten. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass keine Leistungen nach dem SGB II bezogen werden bzw. dass durch die Unterhaltsleistung der Hilfebedarf des Kindes nach SGB II vermieden wird, oder dass der alleinerziehende Elternteil über Einkommen in Höhe von mtl. mindestens 600 Euro (ohne Kindergeld) verfügt.
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Ausfall-Leistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Fristen
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unmittelbar
Hinweise (Besonderheiten)
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In Unterhaltsvorschuss-Angelegenheiten nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse uvg@luenen.de. Der Antrag kann vollständig online gestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022