Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Hinweise für Lünen

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für  Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, und für die vom anderen Elternteil kein (ausreichender) Unterhalt gezahlt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und für die vom anderen Elternteil kein (ausreichender) Unterhalt gezahlt wird. Ausreichend im Sinne des Gesetzes ist hierbei der Betrag, der sich aufgrund des für die Altersstufe zu zahlenden Mindestunterhaltes abzüglich des Kindergeldes (derzeit 250 Euro) ergibt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Rechtliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • (Personal-)Ausweis

    • Aufenthaltstitel

    • Geburtsurkunde des Kindes

    • Meldebestätigung

    • Unterhaltstitel

    • Scheidungsbeschluss

    • Nachweis der Trennung (Anwaltsschreiben)

    • Vaterschaftsanerkenntnis/Feststellungsbeschluss

    • Nachweise über Halbwaisenrenten oder Unterhaltszahlungen; ab dem 12. Lebensjahr bei laufendem SGB-II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters; ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich eine Schulbescheinigung bzw. Einkommensnachweise des Kindes

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder unter 12 Jahren, die bei einem  Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ist, und die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil oder entsprechende Halbwaisenbezüge erhalten. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr  gilt außerdem, dass keine Leistungen nach dem SGB II bezogen werden bzw. dass durch die Unterhaltsleistung der Hilfebedarf des Kindes nach SGB II vermieden wird, oder dass der alleinerziehende Elternteil über Einkommen in Höhe von mtl. mindestens 600 Euro (ohne Kindergeld) verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Ausfall-Leistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    unmittelbar

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    In Unterhaltsvorschuss-Angelegenheiten nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse uvg@luenen.de. Der Antrag kann vollständig online gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de