Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil, auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes berechnen und beurkunden den Unterhaltsnaspruch Ihres Kindes unterstützen Sie ggf. duch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen beraten und unterstützen junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) in Unterhaltsangelegenheiten Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Schwerpunkt und Ziel der Beratung ist die Sicherung des Unterhaltsanspruchs. Sofern durch Beratung und Unterstützung keine außergerichtliche Einigung möglich ist, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden, um das minderjährige Kind im gerichtlichen Unterhaltsverfahren zu vertreten. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Kosten
Hinweise für Witten
gebührenfrei
Weitere Informationen
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Fragen zu Vaterschaft oder Kindesunterhalt Fragen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt Schule - Ausbildung und Fragen zum eigenen Unterhalt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022