Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230,00 €

    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301,00 €

    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395,00 €

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschuss u. Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    • Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt

    • Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    • Kinder bis maximal 17 Jahren

    • Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)

    • Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de