Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes einen Unterhaltsvorschuss erhalten.

    Die Voraussetzungen, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten sind:

    • Sie sind alleinerziehend und leben nicht mit dem anderen (Stief-) Elternteil zusammen
    • Sie wirken, soweit nötig, bei der Vaterschaftsklärung Ihres Kindes mit
    • Der andere Elternteil zahlt an Sie keinen oder zu geringen Kindesunterhalt
    • Ihr Kind ist unter 18 Jahre jung
      Im Alter von 12 - 17 Jahren allerdings nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass Ihr Kind entweder keine Leistungen vom Jobcenter bezieht oder der dortige Bedarf durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt wird oder Sie mit den Leistungen vom Jobcenter nur aufstocken und monatlich mindestens 600 Euro Bruttoeinkommen erzielen (hierzu zählen Ihre Einkünfte aus Arbeit, Renten, vom Arbeitsamt und das Grundelterngeld von 300 Euro übersteigende Elterngeld)
    • Ihr Kind oder Sie besitzt/besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder verfügt/verfügen über eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis
    • Auch für Halbwaisen kann Unterhaltsvorschuss bewilligt werden

    Leistungshöhe

    Die Höhe des möglichen Unterhaltsvorschusses ist vom Alter des Kindes abhängig. Die Leistungshöhe beträgt:

    0 bis 5 Jahre: 230 Euro
    6 bis 11 Jahre: 301 Euro
    12 bis 17 Jahre: 395 Euro

    Von diesen Beträgen wird -soweit vorhanden- die Unterhaltsdirektzahlung, Halbwaisenrente und ein Teil von eventuellem Arbeits-/Ausbildungseinkommen Ihres Kindes abgezogen. Entgegen der Sozialhilfe ist die UVG-Leistungshöhe unabhängig von Ihrem Einkommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hilfen für Asylsuchende, Wohnungslose, Frauenhausbewohnerinnen, Unterhaltsvorschuss, Krankenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Breuer-Straße 65

    53225 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Kopie von Vor- und Rückseite Ihrer Bankkarte
    • Meldebescheinigung von Ihnen und Ihrem Kind bei bestehender Auskunftssperre
    • Antragsvordruck und die dort angegebenen Unterlagen (siehe unten)

    Die Buchstabenaufteilung bei der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Familiennamen Ihres Kindes.

    Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind ein eigener Antrag ausgefüllt werden muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Im Rahmen der Mitwirkungspflicht gemäß § 6 Absatz 4 UVG sind Sie verpflichtet, wesentliche Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse der Unterhaltsvorschusskasse mitzuteilen. Teilen Sie uns diese bitte bereits im Vorfeld mit, soweit sie verbindlich für die Zukunft feststehen. Dies gilt insbesondere bei:

    • Umzug
    • Eheschließung
    • Zusammenzug mit dem anderen Elternteil
    • Haushaltswechsel Ihres Kindes, zum Beispiel zum anderen Elternteil
    • Änderung Ihrer Bankverbindung
    • Erhalt von direkten Kindesunterhaltszahlungen des anderen Elternteils
    • Erhalt von indirekten Kindesunterhaltszahlungen des anderen Elternteils zum Beispiel über Rechtsanwältin oder über eine von Ihnen eingerichtete Beistandschaft beim Jugendamt
    • Einkünfte Ihres Kindes, soweit es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de