Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse

    Genehmigung zur Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse Erteilung

    Baugeräte und andere Objekte können aufgrund ihrer Höhe und ihres Standortes ein Hindernis für die Luftfahrt darstellen. Solche Luftfahrthindernisse bedürfen der luftrechtlichen Genehmigung.

    Beschreibung

    Baugeräte und andere temporäre Objekte können aufgrund ihrer Höhe und ihres Standortes ein Hindernis für die Luftfahrt darstellen. Solche Luftfahrthindernisse bedürfen der luftrechtlichen Zustimmung. Benötigen Sie für die Errichtung eines Bauwerkes eine Baugenehmigung, dann müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung für das Gebäude nicht separat beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

    Eine luftrechtliche Zustimmung bzw. Genehmigung ist für Hindernisse in folgenden Fällen erforderlich:

    • Grundsätzlich ab einer Höhe von 100 Meter über Grund
    • auf natürlichen oder künstlichen Bodenerhebungen ab einer Höhe von 30 Meter Höhe über Grund
    • in den Bauschutzbereichen von Flugplätzen (mit unterschiedlichen Höhenstufen)

    Eine Zustimmung bzw. Genehmigung für Luftfahrthindernisse kann mit Auflagen verbunden sein. Mögliche Auflagen können Höhenbeschränkungen von Luftfahrthindernissen oder Tages- und Nachtkennzeichnung sein.

    Temporäre Hindernisse, wie zum Beispiel Kräne, sind gelb, rot oder orange oder durch Flaggen oder Warntafeln zu kennzeichnen. Die Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen erfolgt durch rote Hindernisfeuer (stetig) und/oder Gefahrenfeuer (blinkend).

    Ansprechpartner

    Für Werther (Westf.) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Datenblatt jedes Turmdrehkrans, Mobilkrans, Faltkrans und/oder Baugerätes
    • Übersichtslageplan
    • Lageplan
    • Koordinaten
    • Baustellenbereichsplan

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Fristen

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

    Bearbeitungsdauer

    12 Werktage

    Kosten

    Temporäres Hindernis: EUR 110 bis 150

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Genehmigungsverfahren sind i.d.R. zwei technische Gutachten erforderlich. Hierfür fallen weitere Kosten an, die unmittelbar vom Antragsteller zu bezahlen sind.

     

    Weitere Informationen

    Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hält auf seiner Webseite eine interaktive Karte bereit, die die Flugsicherungseinrichtungen und deren Anlagenschutzbereiche darstellt. https://www.baf.bund.de/DE/Service/Anlagenschutz/InteraktiveKarte/interaktivekarte_node.html Zum Schutz vor Störungen sind um Flugsicherungsanlagen (Funk-, Ortungs- und Navigationsanlagen) Anlagenschutzbereiche eingerichtet. Durch Störungen dieser Anlagen kann die Kommunikation zwischen Pilot und Fluglotsen beeinträchtigt werden, oder Positionen im Luftfahrzeug oder durch das Radar werden fehlerhaft dargestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de