Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Familienname (Ehename), Bestimmung eines Ehenamens nach Eheschließung, Voranstellen oder Anfügen des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens sowie Widerruf der Erklärung, Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. des zur Zeit der Eheschließung geführten Namens. Näheres beim Standesamt persönlich erfragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Personalausweis
    • ggf. Eheurkunde

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) Internationales Privatrecht (IPR) Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    21,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de