Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt grundsätzlich, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburts- oder Familiennamen des Mannes oder der Frau wählen.
Nehmen die Eheleute bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung vor, so führen sie ihren am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Sie haben dann die Möglichkeit, während der bestehenden Ehe einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.
Doppelname
Ein Ehegatte, dessen Geburts- bzw. Familiennname nicht Ehename wird, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen will. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Diese Erklärung kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - also auch nach Auflösung der Ehe - erfolgen.
Besteht der hinzuzufügende Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z. B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname.
Ein Doppelname wird durch Bindestrich miteinander verbunden. Ein hinzugefügter Namensteil kann ohne zeitliche Begrenzung wieder abgelegt werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Namenserklärung nach der Eheschließung (z. B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, nachträgliche Bestimmung eines Begleitnamens (Doppelname), Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis/e
- aktuelle begl. Abschrift des Eheregisters
- bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehegatte), ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzungen
Formulare
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Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Ehename wird üblicherweise bei der Eheschließung bestimmt. Spätere Namenserklärungen können beim Standesamt am Wohnsitz abgegeben werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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