Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Ehename

    Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt grundsätzlich, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburts- oder Familiennamen des Mannes oder der Frau wählen.

    Nehmen die Eheleute bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung vor, so führen sie ihren am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Sie haben dann die Möglichkeit, während der bestehenden Ehe einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.

    Doppelname

    Ein Ehegatte, dessen Geburts- bzw. Familiennname nicht Ehename wird, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen will. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Diese Erklärung kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - also auch nach Auflösung der Ehe - erfolgen.

    Besteht der hinzuzufügende Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z. B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname.

    Ein Doppelname wird durch Bindestrich miteinander verbunden. Ein hinzugefügter Namensteil kann ohne zeitliche Begrenzung wieder abgelegt werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.

    Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

    Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Für die Namenserklärung nach der Eheschließung (z. B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, nachträgliche Bestimmung eines Begleitnamens (Doppelname), Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Personalausweis/e
    • aktuelle begl. Abschrift des Eheregisters
    • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehegatte), ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzungen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Der Ehename wird üblicherweise bei der Eheschließung bestimmt. Spätere Namenserklärungen können beim Standesamt am Wohnsitz abgegeben werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de