Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    In bestimmten Fällen (z. B. schwierige Schreibweise oder Aussprache, umständliche Familiennamen, unterschiedliche Namensführung in der Familie nach Wiederheirat oder Scheidung, Pflegekinder) kann der Familienname behördlich geändert werden. Auch eine Änderung des Vornamens ist in bestimmten Fällen möglich.

    Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.

    Die Antragstellung ist jedoch auch bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, Standesamt, möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
    • Personenstandsurkunden
    • Meldebescheinigung

    Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich

    Formulare

    Hinweise für Korschenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Korschenbroich

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Korschenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korschenbroich

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

    Hinweise für Korschenbroich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korschenbroich

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:

    • bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
    • bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de