Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
In bestimmten Fällen (z. B. schwierige Schreibweise oder Aussprache, umständliche Familiennamen, unterschiedliche Namensführung in der Familie nach Wiederheirat oder Scheidung, Pflegekinder) kann der Familienname behördlich geändert werden. Auch eine Änderung des Vornamens ist in bestimmten Fällen möglich.
Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
Die Antragstellung ist jedoch auch bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, Standesamt, möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
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Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
- Personenstandsurkunden
- Meldebescheinigung
Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich
Formulare
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Voraussetzungen
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Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:
- bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
- bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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