Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
Hinweise für Essen
Beschreibung
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Ansprechpartner
Sonderaufgaben (u.a. Namenserklärungen mit Auslandsbezug)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 201 88-33480
erforderliche Unterlagen
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Für die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis der Eheschließung (zum Beispiel beglaubigter Ausdruck des Eheregisters, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- falls die Ehe nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung, zum Beispiel Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- zu einer Ehenamensbestimmung zusätzlich: beglaubigter Geburtenregisterausdruck oder Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.
Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.
Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.
Formulare
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Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch, § 41 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
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Eine Terminabsprache ist erforderlich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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