Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    Eheschließung

    Hinweise für Lotte

    Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort

    Beschreibung

    Hinweise für Lotte

    Für den „schönsten Tag“ im Leben eines jeden Paares bietet die Gemeinde Lotte Räumlichkeiten mit ansprechendem Ambiente. Heiratswillige haben die Möglichkeit, sich im Trauzimmer des Rathauses im Ortsteil Wersen oder im Haus Hehwerth im Ortsteil Lotte standesamtlich trauen zu lassen. Drei Standesbeamtinnen führen Trauungen durch und sind während der Öffnungszeiten im Rathaus zu erreichen.

    Im 2. Obergeschoss des 1982 bezogenen Rathauses befindet sich das Trauzimmer, welches ein besonderes Flair ausstrahlt und immer wieder liebevoll von den Standesbeamtinnen dekoriert wird.

    Die Hofanlage Haus Hehwerth in Lotte ist ein denkmalgeschütztes früheres landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude, ein westfälisches Zweiständerhaus mit Fachwerk und Pfettendach. Es stammt aus dem Jahre 1858 und wurde sorgfältig renoviert. Seit 1990 wird es als Begegnungs- und Kommunikationsstätte der Gemeinde genutzt und seit 2004 werden in dieser schönen Anlage auch standesamtliche Trauungen durchgeführt.

    Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lotte

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.

    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.

    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein

    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lotte

    • §104 BGB

    • § 1310 BGB

    • §1311 BGB

    • § 1312 BGB

    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB

    • § 11 PStG

    • § 13 PStG

    • § 29 PStV

    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Einzelfallabhängig, kann variieren. Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lotte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de