Eheschließung
Hinweise für Lotte
Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort
Beschreibung
Hinweise für Lotte
Für den „schönsten Tag“ im Leben eines jeden Paares bietet die Gemeinde Lotte Räumlichkeiten mit ansprechendem Ambiente. Heiratswillige haben die Möglichkeit, sich im Trauzimmer des Rathauses im Ortsteil Wersen oder im Haus Hehwerth im Ortsteil Lotte standesamtlich trauen zu lassen. Drei Standesbeamtinnen führen Trauungen durch und sind während der Öffnungszeiten im Rathaus zu erreichen.
Im 2. Obergeschoss des 1982 bezogenen Rathauses befindet sich das Trauzimmer, welches ein besonderes Flair ausstrahlt und immer wieder liebevoll von den Standesbeamtinnen dekoriert wird.
Die Hofanlage Haus Hehwerth in Lotte ist ein denkmalgeschütztes früheres landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude, ein westfälisches Zweiständerhaus mit Fachwerk und Pfettendach. Es stammt aus dem Jahre 1858 und wurde sorgfältig renoviert. Seit 1990 wird es als Begegnungs- und Kommunikationsstätte der Gemeinde genutzt und seit 2004 werden in dieser schönen Anlage auch standesamtliche Trauungen durchgeführt.
Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Hinweise für Lotte
Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lotte
§104 BGB
§ 1310 BGB
§1311 BGB
§ 1312 BGB
Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
§ 11 PStG
§ 13 PStG
§ 29 PStV
Art. 14.1 ff. PStGVwV
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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