Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne... und helfen Ihnen bei allen Fragen von A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu Z - wie Zeugen (Trauzeugen) gerne weiter!In Burscheid können Sie sich an drei verschiedenen Örtlichkeiten das Ja-Wort geben, im Trauzimmer des Rathauses, in der Lambertsmühle und auf Gut Landscheid. Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind keine Trauungen im Rathaus möglich.Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!Auch im Jahr 2023 werden Trauungen nur noch an feststehenden Terminen angeboten, die weiterhin vorzugsweise für Burscheider Paare reserviert sind.Dienstags und donnerstags und an den unten aufgeführten Terminen können Sie sich in Burscheid das "Ja-Wort" geben; die Uhrzeiten sind mit dem Standesamt abzustimmen. Montags und mittwochs finden in der Regel keine Trauungen statt. Nachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2023:Freitag13.10.2023reserviertSamstag28.10.2023reserviertSamstag11.11.2023reserviertFreitag17.11.2023 Freitag01.12.2023reserviertSamstag16.12.2023reserviertNachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2024:Freitag12.01.2024 Samstag27.01.2024 Freitag02.02.2024 Samstag24.02.2024 Freitag08.03.2024 Samstag23.03.2024 Freitag05.04.2024 Samstag20.04.2024 Mittwoch24.04.2024 Samstag04.05.2024reserviertFreitag10.05.2024 Freitag24.05.2024 Freitag07.06.2024 Samstag22.06.2024 Freitag05.07.2024 Samstag20.07.2024 Mittwoch24.07.2024 Freitag02.08.2024 Samstag24.08.2024 Freitag13.09.2024 Samstag28.09.2024 Freitag11.10.2024 Samstag26.10.2024 Freitag08.11.2024 Samstag16.11.2024 Samstag07.12.2024 Freitag20.12.2024 Ab dem 01.01.2024 werde neue Gebühren für die Nutzung der Lambertsmühle und von Gut Landscheid erhoben:Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 175,00 EuroBereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 375,00 Euro, inklusive Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 EuroAnmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 EuroEheurkunde: 10,00 EuroEheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EuroVornahme der Eheschließung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen: 40,00 EuroEvtl. werden durch bestimmte Namenserklärungen, Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen o. ä. noch weitere Gebühren fällig.Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 125,00 Euro (ab 2024: 175,00 Euro)Bereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 325,00 Euro (ab 2024: 375,00 Euro), weiterhin inkl. einem Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 EuroFamilenstammbuch: ab 19,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de