Kriegsopferfürsorge Gewährung
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Gewährung von Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
dem Zivildienstgesetz
dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nicht von der Wallfahrtsstadt Werl gewährt.
Zuständige Behörde ist der
LWL Münster
Amt für Soziales Entschädigungsrecht (Hauptfürsorgestelle)
48133 Münster
Link zur Seite der LWL
Ansprechpartnerinnen:
Frau Böing Telefon 0251 591 6536
Frau Geschwinder-Brockhaus Telefon 0251 591 3782
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Zivildienstgesetz
Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Verfahrensablauf
Hinweise für Werl
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen