Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Voraussetzungen für die Ehe
    Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.

    Nicht möglich ist dies bei

    • Personen, die schon verheiratet sind,

    • Verwandten in gerader Linie,

    • voll- und halbbürtigen Geschwistern,

    • bei Minderjährigen.

    Anmeldung der Eheschließung

    Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

    Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".

    Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

    Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:

    • beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,

    • beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,

    • keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,

    • beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,

    • beide Eheschließende in Ense geboren sind.

    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.

    Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).

    Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:

    • eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

    • und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

    • eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren

    • eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind

    • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder

    • eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden

    Wann und wo wird getraut?
    Aufgrund von Baumaßnahmen steht das Heimathaus bis auf weiteres nicht als Trauort zur Verfügung. Trauungen werden im kleinen Sitzungssaal im Rathaus vorgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Standesamt

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    59469 Ense

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    Technisch geändert am 17.02.2022

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    Technisch geändert am 19.08.2022

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    Technisch geändert am 22.04.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Die Gebühren im Einzelnen

    wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 40,00 € wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: 66,00 € Eheurkunde (erstes Exemplar) 10,00 € Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) 5,00 € Stammbuch, verschiedene Ausführungen 42,00-58,00 € Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund
    familienrechtlicher Vorschriften 21,00 € Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) 21,00 € Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen
    Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) 150,00 € Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes
    Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich
    zu den üblichen Gebühren) 50,00 € Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes
    Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den
    üblichen Gebühren) 100,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de