Eheurkunde anfordern
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten) stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden für Personen auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehepartner Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen also auch nähere Verwandte wie Geschwister Tanten und Onkel erhalten eine Eheurkunde nur dann wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
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Links § 55 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html]§ 57 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__57.html]§ 62 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html]§ 49 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__49.html]
Verfahrensablauf
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Persönliche Beantragung: Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum und -ort Datum der Eheschließung Angaben zum Ehepartner wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die früheren Heiratsurkunden Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 1. Januar 2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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