Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde anfordern

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten) stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden für Personen auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehepartner Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen also auch nähere Verwandte wie Geschwister Tanten und Onkel erhalten eine Eheurkunde nur dann wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links § 55 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html]§ 57 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__57.html]§ 62 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html]§ 49 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__49.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Persönliche Beantragung: Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum und -ort Datum der Eheschließung Angaben zum Ehepartner wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Kosten

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die früheren Heiratsurkunden Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 1. Januar 2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de