Eheurkunde anfordern
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
§ 5 Abs. 5, § 48, § 50, § 61-66 PStG
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundeservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Minden
14 € - Erstexemplar
7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Minden