Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Genehmigung, sich - vorübergehend oder auf Dauer - als ausländische Person im Bundesgebiet aufzuhalten ist in unterschiedlicher Form möglich als:
- Befristete Aufenthaltserlaubnis z.B. für Beschäftigung
- Unbefristete Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Die Duldung oder Gestattung eines Aufenthaltes ist kein Aufenthaltstitel. Denn vorläufig geduldet werden kann der Aufenthalt einer Person, die sich nach deutschem Recht nicht im Bundesgebiet aufhalten darf, wenn sich die Ausreise verzögert (Aussetzung der Abschiebung). Gestattet wird ein Aufenthalt nur vorübergehend zur Durchführung eines Asylverfahrens.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung (siehe Freizügigkeit).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3200
E-Mail: amt32@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Nachweise zum Lebensunterhalt (im Original und Kopie)
Wenn Sie keine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung absolvieren: Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt, wie beispielsweise- Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit der letzten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
- Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
- Bei Minderjährigen ohne schulisches oder berufliches Ausbildungsverhältnis sind Nachweise der Eltern zum Lebensunterhalt vorzulegen.
- Ausbildungsnachweise (im Original und in Kopie)
Vorzulegen sind- bei Schülern: sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung
- bei Auszubildenden: der Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle
- bei Studierenden: eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points)
- Bei Bedarf: Schriftliche Vollmacht eines Elternteils
- Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die Eltern zusammen erscheinen und gemeinsam den Antrag für ihr minderjähriges Kind stellen
- Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss er dem anderen sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Mit dieser Vollmacht kann der andere Elternteil die Niederlassungserlaubnis für das gemeinsame Kind beantragen.
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
- Gesetzlich anerkannter Aufenthaltszweck (z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeit)
- Reisepass
- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Wohnort im Kreisgebiet
- Ausreichender Wohnraum
- Ausgefüllter Antrag
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Abgabe von Fingerabdrücken nach Terminvereinbarung.
Ausnahmen z.B. zum Lebensunterhalt sind aus humanitären oder anderen Gründen möglich.
Unterschiedliche weitere Voraussetzungen je nach Art der Genehmigung, z. B. zur Dauer des Aufenthaltes.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021