Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Hinweise für Lünen

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

    • Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (mit Ordnungsnummern je Sondereigentum in arabischen Ziffern, eingetragen in einem Kreis)

    • Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen

    • Auszug aus der Flurkarte

    • alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen. 

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    vollständige Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) 

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.

    Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann jederzeit beantrag werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Abhängig vom Einzelfall, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

    Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Sprechzeiten für Besuche

    Di. & Do. 8:00 Uhr - 16:00Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit

    Mo. bis Do. 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Ansprechperson:

    Herr Torsten Schneider

    Tel.: 02306 104-1379

    torsten.schneider.43@luenen.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de