Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Wer sein Gebäude in Wohnungseigentum oder sonstiges Eigentum aufteilen will, benötigt zur Vorlage beim Grundbuchamt eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die Eigentumsanteile in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Abgeschlossen ist ein Teileigentum dann, wenn es von fremden Räumen durch Wohnungstrenndecken und -trennwände abgetrennt ist und einen eigenen Zugang entweder vom Freien oder von einem allgemein zugänglichen Treppenraum besitzt. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird die Abgeschlossenheit bescheinigt und die Eintragung des Teileigentums kann beim Grundbuchamt erfolgen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    FD 46 - Bauaufsicht und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 461 - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Lageplan (nicht älter als 6 Monate) Bauzeichnungen Grundriss Schnitt Ansichten nicht kleiner als im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung der Räume gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

    Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.

    Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Aufteilungspläne und des Sondereigentums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

    Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Bauen - Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de