Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Bildung von Teileigentum erforderlich, wenn z.B. in einem Mehrfamilienhaus Eigentumswohnungen entstehen sollen. Die Eintragung von Teileigentumseinheiten im Grundbuch ist ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Alle Unterlagen sind mindestens 2-fach vorzulegen
1. Antrag
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (anzeigen)
oder
ein formloser Antrag mit Angabe des Namens und Anschrift des Antragstellers erforderlich. Hier sind auch Angaben zum Objekt der Abgeschlossenheit hinsichtlich Ort, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücknummer und der bestehenden Grundbuchblattnummer zu machen. Der Antrag ist vom Antragsteller zu unterschreiben.
2. Lageplan M 1:500
Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück.
3. Bauzeichnungen M 1: 100
Alle Grundrisse, auch Keller und Dachboden mit Nummerierung der Eigentumsanteile, d.h. jeder Raum der zu einer Wohnung gehört ist mit der gleichen Ziffer zu kennzeichnen, ebenso Räume die nicht zu Wohnzwecken dienen, Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseigentum wie z.B. Waschkeller und Treppenraum erhalten keine Ziffer.
Außerdem sind ein Schnitt und alle Ansichten des Gebäudes vorzulegen.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
1. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
2. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.
Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg