Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Ansprechpartner
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauen@kreis-borken.de
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Ahaus
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Jede Wohnung muss eine Küche und ein Bad haben. Die Hausanschlussräume müssen allgemein zugänglich sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ahaus
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z. B. Architekt*in) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauordnung.
Fristen
Hinweise für Ahaus
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ahaus
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021
Stichwörter
Hinweise für Ahaus