Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

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    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Jede Wohnung muss eine Küche und ein Bad haben. Die Hausanschlussräume müssen allgemein zugänglich sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z. B. Architekt*in) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauordnung.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de