Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

    Zuständig für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist das städtische Bauaufsichtsamt.

    Dem Antrag sind die Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht (Aufteilungspläne) beizufügen. Zumeist werden noch zusätzliche Ausfertigungen für Kaufinteressenten, Notare oder das Grundbuchamt benötigt. Dem Antrag können für die Behörde und die eigenen Unterlagen noch weitere Aufteilungspläne beigefügt werden.

    Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Schriftlicher Antrag inklusive

    - Aktueller Lageplan bzw. Auszug aus der Flurkarte mit vollständiger Angabe der aktuellen Katasterbezeichnung, Straße, Hausnummer
    - Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
    - Angabe über die Art der Nutzung
    - Aufteilungsplan: Kennzeichnung der Räume, für die die Abgeschlossenheit beantragt wird - Hinweis

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

    Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.

    Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgeset-zes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Woh-nungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    - Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind jeweils mit der gleichen Nummer und Farbe zu kennzeichnen (auch Keller- und Bodenräu-me), gemeinschaftlich genutzte Räume sind ohne Nummer oder mit "G" zu kennzeichnen
    - Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist die Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin vorzulegen
    - Sämtliche Anlagen sind mit Blattzahlen zu versehen!
    - Bei Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit von Rechts wegen nicht geprüft

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de