Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Grundstücks und dem darauf stehenden Gebäude, wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen sind. Dies wird auch als Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnet. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird u. a. benötigt, wenn Sie beispielsweise einzelne Wohnungen verkaufen, bestimmte Teile auf eine ander Person übertragen oder ein Dauerwohnrecht bestellen wollen. Nur mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann anschließend das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    -Grundrisse aller Geschosse mit Eintragung der Aufteilung
    -Gebäudeschnitte
    -Ansichten
    -Lageplan

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die sich auf Dauerwohnrecht oder Wohnungseigentum beziehenden Räume müssen eine komplette Wohnung mit allen Ihren Räumen und Nebenräumen bilden. Weiter müssen die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sein. Von der Abgeschlossenheit ist dann die Rede, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Räumen und anderen Wohnungen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder vom Freien haben. Zusätzlich können auch abschließbare Räume außerhalb der Wohnung zu dieser gehören. Jede Wohnung muss innerhalb der Räume über eine eigene Wasserver- und -entsorgung sowie über einen Anschluss an eine Heizung verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    1.Eine fachkundige Person fertigt den sogenannten Aufteilungsplan des Grundstücks und des Gebäudes an

    2.Der Antragssteller reicht einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Unteren Baufsichtsbehörde ein. Hierfür sind der Aufteilungsplan und die anderen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

    3. Die Untere Baufsichtsbehörde erteilt die schriftliche Bescheinigung und stellt dem Antragssteller diese zusammen mit einer

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    4-5 Wochen

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgeset-zes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Woh-nungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

    Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de