Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.
Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie:
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen oder
- eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten.
- z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Antragsformular mit Bestätigung, dass der in den Aufteilungsplänen dargestellte bauliche Zustand, den tatsächlichen Baubestand entspricht.
- Folgende Pläne (Bauzeichnungen genannt) müssen dem Antrag in mindestens 2-facher Ausfertigung beiliegen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Maßstab 1:1000 bzw. bei Neubauten Lageplan im Maßstab min. 1:1000 mit Kennzeichnung des betroffenen Grundstückes
- alle Grundrisse (auch Dachräume und Spitzböden) von allen Gebäuden des Grundstücks, auch Garagen oder Nebengebäude
- alle Ansichten und Schnitte.
Die Pläne (Aufteilungspläne) dürfen das Format DINA 3 nicht übersteigen.
Formulare
Hinweise für Hilden
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören (z.B. Keller, Abstellraum).
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einer Architektin/einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit dem Antragsformular vor. Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
In der Regel einen Monat nach Vollständigkeit des Antrages.
Kosten
Hinweise für Hilden
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt:
- Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVwGebO)
- Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVwGebO)
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.
Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021