Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.

    Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie:

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen oder
    • eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten.
    • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen.

    Sie müssen dafür einen Antrag stellen.

    Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Antragsformular mit Bestätigung, dass der in den Aufteilungsplänen dargestellte bauliche Zustand, den tatsächlichen Baubestand entspricht.
    • Folgende Pläne (Bauzeichnungen genannt) müssen dem Antrag in mindestens 2-facher Ausfertigung beiliegen:
      • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Maßstab 1:1000 bzw. bei Neubauten Lageplan im Maßstab min. 1:1000 mit Kennzeichnung des betroffenen Grundstückes
      • alle Grundrisse (auch Dachräume und Spitzböden) von allen Gebäuden des Grundstücks, auch Garagen oder Nebengebäude
      • alle Ansichten und Schnitte.

      Die Pläne (Aufteilungspläne) dürfen das Format DINA 3 nicht übersteigen.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören (z.B. Keller, Abstellraum).

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einer Architektin/einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit dem Antragsformular vor. Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Eine digitale Betragung ist derzeit nicht möglich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    In der Regel einen Monat nach Vollständigkeit des Antrages.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt:

    • Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVwGebO)
    • Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

    Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de