Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32 - Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 - Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Sicherheit und Ordnung, Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Sicherheit und Ordnung, Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Formulare

    Hinweise für Brilon

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brilon

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Hinweise für Brilon

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brilon

    Kosten

    Hinweise für Brilon

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brilon

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de