Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.
Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Bisheriger Reisepass / Kinderreisepass (ersatzweise Personalausweis oder Geburtsurkunde)
- bei Eheschließung die Heiratsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
- Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig
Formulare
Hinweise für Übach-Palenberg
Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Übach-Palenberg
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel etwa vier bis fünf Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Hinweis: Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens ca. 8 bis 10 Wochen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei in Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde). Es fallen zusätzliche Gebühren an.
Der vorläufige Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr) wird nur in besonders dringenden Ausnahmefällen (Nachweise z.B. Buchungsunterlagen sind mitzubringen) ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Ob ein vorläufiger Reisepass als gültiges Dokument unter die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder fällt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei Namensänderung nach Eheschließung kann der Reisepass ab acht Wochen vor der Heirat gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023